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Attraktive Mietangebote in Eisenach

Die Suche nach einer neuen Mietwohnung in Eisenach kann eine herausfordernde Reise sein – doch wird sie mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite deutlich entspannter. Als regionaler Wohnungsanbieter unterstützt Sie die AWG „Eisenach“ eG dabei, schnell und unkompliziert die passende Wohnung in Eisenach zu finden.

Unsere Wohnungen zur Miete

4-Raum Wohnung in Eisenach

4-Raum Wohnung in Eisenach

Ernst-Thälmann-Straße 85 in Eisenach

70.49 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 4.0 Zimmer 589,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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2-Raum Wohnung in Eisenach

2-Raum Wohnung in Eisenach

Rosa-Luxemburg-Straße 16 in Eisenach

51.17 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 2.0 Zimmer 389,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Rosa-Luxemburg-Straße 1 in Eisenach

60.42 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 3.0 Zimmer 499,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Rosa-Luxemburg-Straße 3 in Eisenach

60.42 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 3.0 Zimmer 435,00 € Kaltmiete
Balkon dusche
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4-Raum Wohnung in Eisenach

4-Raum Wohnung in Eisenach

August-Rudloff-Straße 15 in Eisenach

76.90 m2 Eisenach Ost 4.0 Zimmer 579,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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4-Raum Wohnung in Eisenach

4-Raum Wohnung in Eisenach

Friedrich-List-Straße 2 in Eisenach

71.54 m2 Eisenach Ost 4.0 Zimmer 605,00 € Kaltmiete
Balkon dusche
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2-Raum Wohnung in Amt Creuzburg

2-Raum Wohnung in Amt Creuzburg

Feldstraße 2b in Amt Creuzburg

46.00 m2 Mihla 2.0 Zimmer 329,00 € Kaltmiete
wanne
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Häufig gestellte Fragen zur Vermietung

Haben Sie die passende Wohnung gefunden, dann bitten wir Sie um folgende Nachweise:
- Mietinteressentenbogen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Rentenbescheid/ Bescheid über ALG I oder ALG II

Die Unterlagen dienen uns als Sicherheit.

Das ist eine Einzelfallentscheidung und richtet sich nach dem Schufa-Eintrag.

Sofern es sich nicht um die übliche Kleintierhaltung handelt, bedarf es der Genehmigung durch die Genossenschaft. Zur üblichen Kleintierhaltung gehören Fische, Hamster oder Wellensittiche.
Die Hundehaltung ist generell zustimmungspflichtig; größere Hunde (Widerristhöhe ab etwa 65 cm) sind grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme ist eine erforderliche Haltung, beispielsweise eines Blindenhundes).
Strengstens untersagt ist die Haltung von gefährlichen Tieren gemäß § 3 ThürTierGefG (Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) wie beispielsweise Giftschlangen, Giftspinnen oder gefährlichen Hunden. Jeder Einzelfall wird seitens der Genossenschaft geprüft.

Die Übergabe der Wohnung erfolgt vor Mietbeginn.

Sollten Sie zur Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung verhindert sein, können Sie gern einen Verwandten oder Bekannten bevollmächtigen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich).

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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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