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Attraktive Mietangebote in Eisenach

Die Suche nach einer neuen Mietwohnung in Eisenach kann eine herausfordernde Reise sein – doch wird sie mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite deutlich entspannter. Als regionaler Wohnungsanbieter unterstützt Sie die AWG „Eisenach“ eG dabei, schnell und unkompliziert die passende Wohnung in Eisenach zu finden.

Unsere Wohnungen zur Miete

3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Rosa-Luxemburg-Straße 1 in Eisenach

60.42 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 3.0 Zimmer 499,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Am Schleierborn 10 in Eisenach

61.27 m2 Eisenach Nord 3.0 Zimmer 460,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Fritz-Heckert-Straße 4 in Eisenach

60.08 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 3.0 Zimmer 532,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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4-Raum Wohnung in Eisenach

4-Raum Wohnung in Eisenach

Ziegeleistraße 48 in Eisenach

75.63 m2 Eisenach Nord 4.0 Zimmer 505,00 € Kaltmiete
Balkon dusche
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2-Raum Wohnung in Amt Creuzburg

2-Raum Wohnung in Amt Creuzburg

Klosterstraße 23 in Amt Creuzburg

48.71 m2 Creuzburg 2.0 Zimmer 349,00 € Kaltmiete
dusche
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3-Raum Wohnung in Eisenach

3-Raum Wohnung in Eisenach

Friedrich-List-Straße 12 in Eisenach

61.60 m2 Eisenach Ost 3.0 Zimmer 459,00 € Kaltmiete
Balkon wanne
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2-Raum Wohnung in Eisenach

2-Raum Wohnung in Eisenach

Rudolf-Breitscheid-Straße 31 in Eisenach

46.05 m2 Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 2.0 Zimmer 319,00 € Kaltmiete
wanne
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Häufig gestellte Fragen zur Vermietung

Haben Sie die passende Wohnung gefunden, dann bitten wir Sie um folgende Nachweise:
- Mietinteressentenbogen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Rentenbescheid/ Bescheid über ALG I oder ALG II

Die Unterlagen dienen uns als Sicherheit.

Das ist eine Einzelfallentscheidung und richtet sich nach dem Schufa-Eintrag.

Sofern es sich nicht um die übliche Kleintierhaltung handelt, bedarf es der Genehmigung durch die Genossenschaft. Zur üblichen Kleintierhaltung gehören Fische, Hamster oder Wellensittiche.
Die Hundehaltung ist generell zustimmungspflichtig; größere Hunde (Widerristhöhe ab etwa 65 cm) sind grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme ist eine erforderliche Haltung, beispielsweise eines Blindenhundes).
Strengstens untersagt ist die Haltung von gefährlichen Tieren gemäß § 3 ThürTierGefG (Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) wie beispielsweise Giftschlangen, Giftspinnen oder gefährlichen Hunden. Jeder Einzelfall wird seitens der Genossenschaft geprüft.

Die Übergabe der Wohnung erfolgt vor Mietbeginn.

Sollten Sie zur Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung verhindert sein, können Sie gern einen Verwandten oder Bekannten bevollmächtigen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich).

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Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

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