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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die am häufigsten von Ihnen gestellten Fragen. Konnten wir Ihnen nicht weiterhelfen, können Sie uns gern kontaktieren.

Fragen zur Mitgliedschaft

Gemeinsam. Besser. Wohnen. ist nicht nur der Leitsatz der AWG „Eisenach“ eG, sondern beschreibt auch das Zusammenleben in unserer Genossenschaft.
Neben dem Zusammenhalt in der Nachbarschaft profitiert man als Mitglied der AWG nicht nur von mehr Mitbestimmungsrecht, sondern hat auch ein Anrecht auf lebenslanges Wohnen in einer unserer Genossenschaftswohnungen.
Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung unserer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sicherere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Unser Ziel ist es, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. Auch unsere Services, Gästewohnungen, Freizeitangebote, Rabatte bei Servicepartnern und viel mehr genießen Sie als AWG-Mitglied.
Die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft wählen Vertrauenspersonen zu Vertretern. Die Vertreterversammlung entscheidet über die Genossenschaft betreffenden Fragen. Als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden Sie zum Anteilseigner am Gesamtvermögen der Wohnungsgenossenschaft.
Statt des sonst üblichen Mietvertrages haben Sie einen Dauernutzungsvertrag, der die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ermöglicht. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit.
 

Für die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft sind Anteile zu erwerben. Die Gesamthöhe der Anteile richtet sich nach der genutzten Wohnungsgröße. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Antrag. Es ist eine Aufnahmegebühr von 25,00 Euro und der 1. Pflichtanteil in Höhe von 154,00 Euro fällig.

Über die Pflichtanteile hinaus können die Mitglieder zusätzliche Anteile übernehmen. Die zusätzlichen Anteile werden jährlich satzungsgemäß verzinst.

Nutzen Sie die Wohnung nicht mehr, kann die Mitgliedschaft erhalten bleiben oder gekündigt werden.
Siehe Frage "Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?".

Die schriftliche Kündigung wird immer zum Schluss eines Geschäftsjahres wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.
Nachdem die Vertreterversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen hat (in der Regel im Juni des Folgejahres) kann das Anteilsguthaben ausgezahlt werden.

Fragen zur Vermietung

Haben Sie die passende Wohnung gefunden, dann bitten wir Sie um folgende Nachweise:
- Mietinteressentenbogen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich)
- die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Rentenbescheid/ Bescheid über ALG I oder ALG II

Die Unterlagen dienen uns als Sicherheit.

Das ist eine Einzelfallentscheidung und richtet sich nach dem Schufa-Eintrag.

Sofern es sich nicht um die übliche Kleintierhaltung handelt, bedarf es der Genehmigung durch die Genossenschaft. Zur üblichen Kleintierhaltung gehören Fische, Hamster oder Wellensittiche.
Die Hundehaltung ist generell zustimmungspflichtig; größere Hunde (Widerristhöhe ab etwa 65 cm) sind grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme ist eine erforderliche Haltung, beispielsweise eines Blindenhundes).
Strengstens untersagt ist die Haltung von gefährlichen Tieren gemäß § 3 ThürTierGefG (Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) wie beispielsweise Giftschlangen, Giftspinnen oder gefährlichen Hunden. Jeder Einzelfall wird seitens der Genossenschaft geprüft.

Die Übergabe der Wohnung erfolgt vor Mietbeginn.

Sollten Sie zur Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung verhindert sein, können Sie gern einen Verwandten oder Bekannten bevollmächtigen (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich).

Fragen rund um das Wohnen

Eine Havarie ist eine gravierende Störung, die das Gebäude, eine oder mehrere Wohnungen betrifft. Sie kann aber auch die Gefahr einer Beschädigung oder sogar Zerstörung von Sachwerten, wie dem Gebäude selbst, Einrichtungs– und Ausstattungsgegenständen bedeuten.

Darunter zählen zum Beispiel: Verstopfung der Toilette, kompletter Stromausfall in der Wohnung, kaltes bzw. kein Wasser, Heizungsausfall, geplatzte Rohrleitungen.

Wir benötigen eine schriftliche Erklärung, im Falle einer Namensänderung (zum Beispiel durch eine Heirat) und einen amtlichen Nachweis. Das kann eine Kopie der Heiratsurkunde oder der Namensänderung beim Standesamt sein (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich).
Bitte teilen Sie uns die neuen Bankdaten schriftlich mit (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich). Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, setzen wir uns gesondert mit Ihnen in Verbindung.

Unsere Mieterzeitung erscheint 2x im Jahr und wird kostenfrei an unsere Mitglieder verteilt. Außerdem finden Sie alle bisherigen Mieterzeitungen zum Nachlesen auf unserer Internetseite im Downloadbereich.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Fernseh-/ Internetanbieter. Die Störungshotline von Vodafone lautet 0800 1 721212.

Bitte rufen Sie die Rauchwarnmelder-Hotline der Firma Techem unter 0800 2 001264 an. Die Mitarbeiter helfen Ihnen direkt über das Telefon oder senden einen Monteur, der den fehlerhaften Rauchwarnmelder vor Ort repariert bzw. gegebenenfalls austauscht. Hier finden Sie Ursachen und Vorgehen bei Signalmeldung des Rauchwarnmelders.

Nein, Sie müssen keine Sperrmüllsammlung anmelden. Wir organisieren durch den Abfallwirtschaftszweckverband die Sammlung zweimal im Jahr.
Wir informieren Sie rechtzeitig über die Termine in einem Hausaushang.

Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird das äußere Erscheinungsbild unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt und die Bausubstanz kann beschädigt werden. Daher wird das Anbringen von Satellitenschüsseln grundsätzlich nicht genehmigt.

Eine Forschungsgruppe der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat zu diesem Thema einen Wirtschaftlichkeitsrechner erstellt, den Sie in Ihre Entscheidung gern einbeziehen können. Unter https://solar.htwberlin. de/rechner/stecker-solar-simulator/ können Sie nachvollziehen, ob ein Balkonkraftwerk für Sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unsere Genehmigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Die von Ihnen ausgewählten Module werden vor Montage von uns freigegeben. Hierzu teilen Sie bitte mit, welche Module Sie beabsichtigen zu montieren.

2. Die Montage und der Standort werden zuvor mit einem Mitarbeiter unseres Hauses besprochen und es wird sichergestellt, dass sämtliche Bauteile gegen Wind und Sturm gesichert sind.

3. Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, damit gegebenenfalls ein Zählerwechsel vorgenommen werden kann.

4. Die verwendeten Produkte müssen entsprechend mit CE und DGS Kennzeichen zertifiziert sein und deren Installation der VDE entsprechen.

5. Die Installation der Energiesteckvorrichtung hat durch eine Elektrofachfirma zu erfolgen. Die Installation per Schuko-Steckdose ist unzulässig.

6. Die Rechnung für die Installation ist uns vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass die Arbeiten an der Elektroanlage fachmännisch ausgeführt wurden. Ein entsprechendes Prüfprotokoll der Fachfirma für die Elektroanlage der Wohnung ist beizufügen.

7. Die Bestätigung des Netzbetreibers über die Anmeldung der steckerfertigen Anlage ist uns nachzuweisen. Unter Steckerfertige PV-Anlagen & Balkonsysteme - Stromnetz - Einspeisung | Thüringer Energienetze (thueringer-energienetze.com) finden Sie sowohl die rechtlichen Bestimmungen zu Installation und Betrieb als auch das Anmeldeformular der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG.

Den Schlüssel für die Wohnungseingangstür können Sie sich von einem Schlüsseldienst nachmachen lassen.
Einen Schlüssel für die Hauseingangstür können Sie ausschließlich über uns nachbestellen. Hierfür benötigen wir einen ausgefüllten Antrag von Ihnen(Das Formular finden Sie im Downloadbereich).
Bei Fragen können Sie sich gern mit unserem Team der Technik in Verbindung setzen unter 03691 8213-12.

Bitte nehmen Sie mit den Kollegen des Kundenservice unter 03691 8213-41 Kontakt auf. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich, halten Sie bitte die PACO-Chip Nummer bereit.

Aus Verkehrssicherheits- und Brandschutzgründen dürfen private Gegenstände (Regale, Blumenkübel, Schuhe etc.) nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Da das Treppenhaus ein Flucht- und Rettungsweg ist, muss es zu jeder Zeit ungehindert und uneingeschränkt genutzt werden können.

Grundsätzlich ist das Lagern von Gegenständen aus Verkehrssicherheits- und Brandschutzgründen nicht gestattet. Sollten in Ihrer Wohnung aber zum Beispiel Renovierungsarbeiten stattfinden, können Möbelteile für einen kurzen Zeitraum abgestellt werden. Wir bitten um eine entsprechende Kennzeichnung der Möbel.

Das Rauchen im privaten Bereich ist nicht verboten. Im Sinne eines genossenschaftlichen und vernünftigen Miteinanders sollte hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten.

Ein Badumbau oder Sanierung ist grundsätzlich möglich, hierfür ist ein schriftlicher Antrag mit Ihren konkreten Wünschen notwendig.
Ein Mitarbeiter unser Technischen Abteilung wird einen Vororttermin mit Ihnen vereinbaren um alles Weitere zu besprechen und eine entsprechende Lösung erarbeiten.
Ein Großteil der Umbaukosten muss vom Mitglied selbst finanziert werden. Wer pflegebedürftig ist und in einen Pflegegrad eingestuft wurde, erhält in der Regel einmalig eine finanzielle Unterstützung für die „Verbesserung des Wohnumfeldes“ von seiner Krankenkasse.

Eine Untervermietung muss schriftlich beantragt werden, nach Prüfung und Genehmigung durch unsere Genossenschaft senden wir Ihnen eine schriftliche Rückmeldung (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich). Eine vollständige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Eine Aufnahme in den Mietvertrag muss schriftlich beantragt werden (Ein Formular finden Sie im Downloadbereich).
Folgende Unterlagen benötigen wir vom einziehenden Partner*in:
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Vermieterbescheinigung
- eventuell Anzahl Kinder.
Nach Durchsicht aller Unterlagen wird der Vorgang durch unsere Genossenschaft geprüft, im Anschluss senden wir Ihnen eine schriftliche Rückmeldung zu.

Die Nutzungsgebühr der Wohnung ergibt sich aus der Größe, der Ausstattung und der Lage der Wohnung unabhängig von der Personenzahl. Aus dem erhöhten Verbrauch zum Beispiel beim Wasser können sich die Betriebskosten und Heizkosten ändern.
Für eine individuelle Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen können Sie einfach unser Team der Mietenbuchhaltung unter 03691 8213-16 kontaktieren.

Im eigenen Interesse ist uns der Tod des Mitglieds umgehend zu melden, das gilt insbesondere dann, wenn das verstorbene Mitglied bei uns eine Wohnung genutzt hat.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Sterbeurkunde
- Erbnachweis
- Vollmacht für Vertragsangelegenheit/ Vorsorgevollmacht.
Der Lebenspartner hat das Recht, nach dem Tod des Mitglieds in das Nutzungsverhältnis einzutreten und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu übernehmen.

Da der Vermieter verpflichtet ist Ihnen sämtliche Schlüssel für die Wohnung auszuhändigen, können Sie nur den Schlüsseldienst kontaktieren und eine Notöffnung durchführen lassen:

raatz GmbH Sichherheitssysteme
Goldschmiedenstraße 11 in Eisenach
Tel.: 03691 71288
raatz GmbH (raatz-gmbh.de)

Wir empfehlen eine Hinterlegung des Schlüssels bei unserem Kooperations- Sicherheitsdienst:

TWS-Detektei
Lindenrain 5 in Eisenach
Tel.: 03691 734344
Flyer ansehen

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ist dies jedoch wenig erfolgsversprechend oder hat es zu keiner Lösung geführt, können Sie uns gerne kontaktieren.

Fragen zur Nutzungsgebühr

Die Kaltmiete ist die Nettomiete bzw. Grundnutzungsgebühr, die Höhe richtet sich nach Wohnungsgröße, Ausstattung und Lage.
Die Warmmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete zuzüglich Betriebs- und Heizkosten.

Die Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr muss bis zum 3. Werktag des laufenden Monats erfolgen.

Betriebskosten sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die bei der Benutzung der Hausanlage neben der Grundnutzungsgebühr anfallen.
Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel: Die Kosten für Müllabfuhr, Wasserversorgung, Gebäude- und Straßenreinigung.
Eine detaillierte Übersicht der Betriebskosten können Sie Ihrem Nutzungsvertrag entnehmen.

Wir haben auf unsere Homepage im Servicebereich einige Tipps & Tricks mit hilfreichen Videos für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihren Verbrauch nachhaltig senken können. www.awg-eisenach.de/service/tipps-und-tricks/

Oftmals werden Gebühren und Arbeitsleistungen erhöht, die Preise verändern sich durch die jeweils aktuelle wirtschaftliche Situation.

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Sobald Sie wissen, dass Sie der monatlichen Zahlung der Nutzungsgebühr nicht nachkommen können, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf unter 03691 8213-26. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.

Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf unter 03691 8213-29, wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und finden gemeinsam eine Lösung.

Detailierte Informationen zum Anspruch auf Wohngeld und zur Antragstellung finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Seite des Wartburgkreises.

Link

Fragen zur Wohnungskündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie Ihrem Nutzungsvertrag, die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft auch beenden, muss diese separat gekündigt werden. Siehe Frage "Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?".

Gern können Sie einen Nachmieter vorschlagen. Dieser kann sich um die Wohnung bewerben, in dem er einen Antrag stellt.
Siehe Frage "Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich Interesse an einer Wohnung habe?".
Wir sind nicht verpflichtet, den von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren, die Entscheidung obliegt dem Vorstand.

Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Nutzer die überlassene Wohnung in der Regel im gleichen Zustand an die Genossenschaft zu übergeben, wie bei der Wohnungsübergabe zu Beginn des Nutzungsverhältnisses. Gern können Sie mit unseren Kollegen einen Termin zur Vorabnahme vereinbaren um eine reibungslose Rücknahme der Wohnung zu gewährleisten.